Konformitätserklärung
Lebensmittelkontakt
Die von mir hergestellten Keramikprodukte sind dafür bestimmt, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, und entsprechen den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Diese Erklärung gilt für alle Produkte mit den Glasuren:
– „transparent“
– „Unterglasur“
Die verwendeten Unterglasuren stammen vom selben Hersteller und wurden anhand eines repräsentativen Musterstücks geprüft.
Die Produkte entsprechen den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung (Stand 10. April 1992) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
Die Einhaltung der Grenzwerte für die Abgabe von Blei und Cadmium wurde durch ein akkreditiertes Labor überprüft:
M.U.T Meißner Umwelttechnik GmbH
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen
Prüfdatum: 19.03.2026
Register-Nr.: 1/21416/Fi
Die gesetzlichen Grenzwerte für Hohlgeschirr betragen:
– Blei: 0,8 mg/l
– Cadmium: 0,07 mg/l
Die gemessenen Werte liegen deutlich darunter:
– „transparent“: Blei < 0,01 mg/l; Cadmium < 0,001 mg/l
– „Unterglasur“ (Musterprüfung): Blei < 0,01 mg/l; Cadmium < 0,001 mg/l
Die Prüfberichte stelle ich auf Anfrage gerne zur Verfügung.